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Antwerp Port Authority verlängert Zahlungsfrist für Hafengebühren

Aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Probleme hatte die Antwerpener Hafengemeinschaft den Hafenbetrieb um Unterstützungsmaßnahmen gebeten. Das geschieht jetzt durch die Verlängerung der Zahlungsfrist für Hafengebühren auf 48 Tage anstelle von 18 Tagen für Binnenschiffe und auf 30 Tage für Seeschiffe.

Der Zahlungsaufschub gilt für alle Schiffe, die den Hafen Antwerpen vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2020 anlaufen. Er kann erforderlichenfalls im Anschluss verlängert werden. Für die Seeschifffahrt gilt dieser Zahlungsaufschub für Tonnage- und Liegeplatzentgelte.

Eine ähnliche Stundung ist für Konzessionen in Vorbereitung und wird Ende Mai dem Verwaltungsrat der Port of Authority zur Prüfung vorgelegt. Bis dahin werden der Hafenbetrieb Antwerpen und Alfaport-VOKA die Situation in gegenseitiger Absprache genau beobachten.

www.portofantwerp.com

 

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