Der Fall 6.B.21321/2019

Südkoreas Präsident Moon Jae-in besuchte die Gedenkstätte seiner Landsleute, die 2019 in der Donau ertrunken sind. Quelle: Präsidentschaftskanzlei Südkorea.

Hinter dem „Fall“, der am Zentralen Bezirksgericht Pest in Budapest verhandelt wird, steht eine Tragödie, wie sie in diesem Ausmaß im Schiffsverkehr auf der Donau bisher nur sehr selten vorgekommen ist.

Am Abend des 29. Mai 2019 kam es unmittelbar vor der Margaretenbrücke zur Kollision des örtlichen Rundfahrtschiffes „Hableány“ und dem Flusskreuzfahrtschiff „Viking Sigyn“. Beide Schiffe befanden sich auf der, bei Passagieren äußerst beliebten Rundfahrt bei Nacht durch Budapest. Diese Rundfahrt gilt bei Budapest-Touristen als absoluter Höhepunkt, weil die illuminierte Stadt dabei sehr schön gesehen und fotografiert werden kann. Entsprechend viele Schiffe sind fast täglich, selbst bei Hochwasser und eingeschränkter Sicht, auf dieser Route unterwegs. Zu viele, wie Experten schon seit längerer Zeit warnen. Und man hat auch oft davor gewarnt, dass die Verkehrsregeln nicht ausreichen, um den sicheren Schiffsverkehr zu gewährleisten.

Bei dem Unfall am 29. Mai 2019 wurde das kleinere Rundfahrtschiff versenkt. 27 Personen wurden getötet, eine Person wird noch immer vermisst. Bei den Opfern handelt es sich um Mitglieder einer südkoreanischen Reisegruppe und den beiden ungarischen Besatzungsmitgliedern des gesunkenen Schiffes. Sieben Personen überlebten die Katastrophe.

Einziger Angeklagter in diesem Fall ist der ukrainische Kapitän des Flusskreuzfahrtschiffes. Ihm wird von der ungarischen Staatsanwaltschaft fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs mit mehrfacher Todesfolge und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Dem Kapitän droht bei einer Verurteilung eine Haft von mehr als 10 Jahren. Seit mehr als zwei Jahren befindet sich der Ukrainer nun schon in Gewahrsam der ungarischen Justiz. Teilweise in Haft und teilweise mit Fußfesseln, hat er Budapest seit dem Unfalltag nicht verlassen. Mehrere Verhandlungsrunden haben bisher zu keiner Verurteilung geführt und es ist auch noch nicht absehbar, wann es dazu kommen wird.

Viele, den Unfall betreffende Fragen wurden noch immer nicht gestellt und viele Fragen sind noch nicht beantwortet. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Vorfällen die darauf schließen lassen, dass die ungarische Justiz mit dem Fall überfordert ist. So stellte sich beispielweise heraus, dass das mittlerweile geborgene Schiff unter Aufsicht der Justiz beliebig von Privatpersonen betreten wurde. Der Anwalt des Angeklagten hat dem Gericht mehrfach Verstoß gegen die Verfahrensregeln vorgeworfen. Protokolle werden dem Angeklagten nicht oder nur auf Ungarisch vorgelegt. Und überhaupt gibt es ständig Probleme mit dem Dolmetscher. Die letzte Verhandlung am 10. November musste sogar abgebrochen werden, weil das Gericht keinen geeigneten Dolmetscher finden konnte. Selbst die Bestellung von kompetenten und unabhängigen Sachverständigen dürfte für das Gericht ein Problem darstellen. Alles Vorwürfe, die Wasser auf die Mühlen jener Experten ist die meinen, der Fall muss vor ein internationales Gericht. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Beteiligten am Fall, beispiellos in der Unfallgeschichte auf der Donau, international zusammensetzen. Ein norwegischer Schiffseigner in dessen US-Firma sich das Schiff unter CH-Flagge bewegt, ein ukrainischer Kapitän, südkoreanische Touristen, ungarische Schiffsbesatzung und Schiffsbetreiber. Zudem dürfte es noch jede Menge Zeugen aus verschiedenen Nationen geben.

Neben den absolut tragischen Unfallfolgen, hat der Fall 6.B.21321/2019 auch noch verheerende Auswirkungen auf die Besatzungen international tätiger Binnenschiffe. Jedes Besatzungsmitglied, dass sich auf ungarischem Staatsgebiet bewegt, weiß inzwischen sehr genau, dass die Verwicklung in einen Unfall weitreichende persönliche Auswirkungen haben kann. Im Fall des ukrainischen Kapitäns sind das mittlerweile fast drei Jahre Haft bzw. Hausarrest ohne bewiesene Schuld. Jedes Besatzungsmitglied weiß auch, dass die Vorverurteilung in einem Land mit gleichgeschalteten Medien umfassend ist. So ist allen Binnenschiffern klar, wer mit der Justiz in Berührung kommt, hat geringe Chancen auf ein faires Verfahren. Für eine Berufssparte, die ohnehin bereits unter einem bedrohlichen Fachkräftemangel leidet, ist das keine gute Werbung. Noch können die Auswirkungen von Corona den Personalmangel zudecken. Wenn der Schiffsverkehr allerdings wieder Fahrt aufnimmt, werden nicht mehr genug Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das persönliche Risiko für Binnenschiffer ist einfach bereits zu hoch.

Eine Woche vor der letzten Verhandlung am Bezirksgericht, war der südkoreanische Präsident zu Wirtschaftsgesprächen in Budapest. Seit erster Weg führte ihn nach der Ankunft zum Unglücksort seiner Landsleute an die Donau, wo inzwischen eine Gedenkstätte für die Opfer errichtet wurde. Präsident Moon Jae-in brachte vor Ort zum Ausdruck, dass das Gedenken an die Opfer immer aufrecht bleiben wird und dass so ein Unfall nie wieder passieren darf. Derzeit deutet jedoch alles darauf hin, dass eine lückenlose Aufklärung des Unfalles – die einzig wirksame Maßnahme um Unfälle generell zu vermeiden, in Ungarn nicht stattfinden wird. Ungarn zählt, wie Deutschland, zu den Ländern ohne Schiffsunfalluntersuchungsstelle für die Binnenschifffahrt.

Translate »