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Mach‘ keinen Mist – wenn Du Verkehrsministerin bist!

In Österreich sind das Umweltministerium und das Verkehrsministerium unter einem Dach vereint. Das treibt bisweilen wundersame Blüten.

Aber, es sind nicht nur Stilblüten, die da im „Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ wuchern. Einige davon haben den Charakter von Neophyten und manche sind sogar invasive Problempflanzen. Sie dringen quasi in naturnahe Lebensräume ein und verdrängen einheimische Arten. So eine Blüte trägt den Namen „Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft, Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002“. Jüngst geschaffen im Labor der UmweltVerkehrsministerin Gewessler.

Unter den Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern – § 15 (9) und unter § 69 (10) steht dort künftig die Verpflichtung zur Verlagerung von Abfalltransporten von mehr als 10 Tonnen auf die Bahn – abhängig von der Länge der in Österreich zurückzulegenden Transportstrecke auf der Straße. Diese wird stufenweise ausgeweitet. 300 km ab 2023, 200 km ab 2024 und 100 km ab 2025. Ab dann wird praktisch jeder Abfalltransport zur Bahnangelegenheit – es sei denn, Schiffe oder LKW fahren bis dahin elektrisch oder die Bahnmanager sagen, sie wollen den Dreck nicht. Der LKW, auch der Giftige, darf unter bestimmten Umständen auch weiter mitspielen, nur das Binnenschiff, als heimische Art sozusagen, wird überwuchert. Damit das Chaos perfekt wird, soll noch eine digitale Plattform eingerichtet werden, die das überwacht, managt und die Verantwortung den Fahrern in die Schuhe schiebt. Die Bahnunternehmen sind glücklich, „sehr erfreut“ und „begrüßen ausdrücklich“ die neuen Vorschriften. Ist ja auch kein Wunder. Die meisten Bahnbetriebe stehen ganz oder teilweise im öffentlichen Besitz und sind sozusagen der „sichere Hafen“ der öffentlichen Hand und immerhin geht es um eine „bahnaffine“, jährliche Transportmenge von mehr als 70 Mio. Tonnen. So einen schönen Kuchen teilt man nicht gerne. Zufällig sind Abfalltransporte auch „schiffsaffin“. Was die NGO’s in Serbien oder Rumänien machen, geht in Österreich nicht mehr. Es sei denn, sie bringen die gesammelten Müllsäcke schwimmend an Land und tragen sie zum Bahnhof. Auch der Müllsammler in Budapest auf der Donau, kann bei uns zwar auch sammeln, wegfahren darf er mit dem Abfall aber nicht. Gleiches gilt für das schwimmende Altstoffzentrum in Lyon und viele andere Beispiele am Wasser. Sie alle hätten in Österreich keine wirtschaftliche Überlebenschance.

Schwimmendes Sperrmülllager in Lyon Quelle: Metropol de Lyon

„Transport“ im Sinne der RL 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen ist zwar allgemein die Beförderung von Abfällen auf der Straße, der Schiene, dem Luftweg, dem Seeweg und den Binnengewässern, aber nicht in Österreich. Ein Abfalltransport, der zum Beispiel via Duisburg über Regensburg in Passau mit dem Schiff auf der Donau ankommt und weiter nach Wien will, muss spätestens in Engelhartszell auf die Bahn umladen. Der Altpapier-Logistiker im Hafen Enns muss sein Altpapier jetzt mit der Bahn nach Bratislava fahren. Dort kann er wieder auf das Binnenschiff umladen, wenn er weiter nach Constanza will. Früher nannte man das Raubrittertum, heute firmiert es unter dem Begriff Nachhaltigkeit. Es ist erstaunlich, wie leichtfüßig solche Diskriminierungen gerade von Grünen und von Umweltorganisationen gutgeheißen werden. Die Wettbewerbsbehörde findet es zwar „bedenklich“, aber es wird schon passen.

Spannend wird es noch, wenn die ersten Anrainerbeschwerden auftauchen, weil es am Bahnhof nach Müll stinkt oder irgendwo im Gelände Waggons auf die Weiterfahrt warten. Es stellt sich nämlich noch die Frage, ob Bahnunternehmen zum Abfallsammler mit allen Konsequenzen werden, weil es mitunter länger dauert, bis ein Waggon oder ein Zug mit Abfall ausgelastet ist. Eine zeitliche Befristung für die vorübergehende Ablagerung gibt es nämlich nicht. Und die Lagerkompetenz, die ein Hafen für die Binnenschifffahrt wahrnimmt, gibt es halt nicht überall. Bevor also Bahnbetreiber in einen Müllrausch geraten, sollte man vielleicht noch etwas zuwarten.

Der Widerspruch zur neuen Transportregelung aus der Wirtschaft und aus deren Interessensvertretung ist zurückhaltend. Sie begreift Komodalität als aufgezwungene Verkehrsverlagerung und lehnt Eingriffe in die Wahlfreiheit der Transportmittel generell ab. Gleichzeitig weiß man in der Wirtschaft, es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Laß‘ sie reden, wir machen unser Ding – ist die Realpolitik in Österreich. Das wissen auch die Politikerinnen. Irgendwann möchte jeder in der Wirtschaft anheuern. Es soll ja schon vorgekommen sein, dass Politikerinnen quasi vorgebaut und Gesetze für die Zeit nach ihrer politischen Tätigkeit erlassen haben. Bezüglich Abfalltransport ist es in Österreich zum Beispiel ganz legal möglich, dass zwei voneinander völlig unabhängige Unternehmen A und B ein Joint Venture-C mit dem Zweck gründen, dass dieses Unternehmen die gemeinsamen Abfallwirtschaftsinteressen wahrnimmt. Praktisch ist es dann so, dass C alle Abfallwirtschaftsagenden am Standort bündelt und an/von A und/oder B weiterleitet. Kontrollorganen, die jetzt kontrollieren müssen, wann, was und mit welchem Transportgerät C nach/von A und/oder B liefert, kann man nur viel Spaß wünschen.

NGO’s fischen den Müll mit Spezialbooten aus dem Wasser. Quelle: Tiszai Pet Kupa

Spannend wird die praktische Durchführung der neuen Abfalltransportregelung auch hinsichtlich der zu verbringenden, also exportierenden/importierenden Abfallstoffe. Das „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung“ kennt keine Monopolstellung der Bahn. Beförderer ist jede Person welche gefährliche Abfälle oder andere Abfälle befördert. Und das ist, wie man weiß, schon kompliziert genug. Die Verbringung von Abfällen hat die EU 2006 geregelt und es hat danach acht Jahre gedauert um festzustellen, dass es nicht funktioniert. Aber auch mit den geänderten Regeln funktioniert es nicht. Kriminelle Energie kennt keine Grenzen und gerade das Müllgeschäft bietet offensichtlich lukrative „Geschäftspraktiken“, weil die Kontrollinstanzen mit der Materie heillos überfordert sind. Das deutsche Bundesamt für Güterverkehr sagt, dass durchschnittlich jeder Zehnte Abfalltransport auf der Straße beanstandet wird. Bei Stichproben ist es noch mehr. Beispiel: Verseuchtes Futtermittel wurde unter strengster Geheimhaltung exportiert (verbracht). Dass das Zeug tatsächlich exportiert wurde, konnte erst nach langwierigen Recherchen bestätigt werden. Allerdings, exportiert wurde mehr, als beim Importeur angekommen ist. Die amtliche Erklärung dafür: Der Exporteur hat die Menge nur geschätzt. Das ist üblich. Ein anderes Beispiel: Hunderte giftige Bahnschwellen bleiben nach der Auflassung einer Bahnstrecke „übrig“. Nach Monaten unsachgemäßer Lagerung und privater Entnahmen, sind sie plötzlich weg. Was damit letztlich geschehen ist, weiß niemand. Nun ist es auf der Straße noch relativ einfach Kontrollen durchzuführen. Man winkt den Trucker einfach auf die Seite und kann das ganze Kontrollprogramm in Ruhe abspielen. Auch Schiffe sind leicht zu kontrollieren. Polizei und Zoll haben sogar eigene Schiffe und Personal, damit sie während der Fahrt an Bord gehen und gemütlich bei Cafe und Kuchen kontrollieren kann. Wie die Kontrolle beim Bahntransport von Linz nach Rotterdam funktioniert, kann man sich vorstellen: Gar nicht.

NepCargo Schiffe bieten emissionsfreie Dienstleistungen auf Binnenwasserstraßen an. Foto: NepCargo

Die UmweltVerkehrsministerin in Österreich handelt nach dem NAMEA-Prinzip (National Accounting Matrix including Environmental Accounts). Die Grundidee dabei ist an sich eine umweltökonomische Gesamtrechnung mit dem Ziel zu schaffen, dass gesellschaftliches Handeln und deren Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt werden kann. Steuern kann man diese Darstellung, wenn man seine Klienten begünstigt und die Konkurrenz ausschaltet. Der Binnenschifffahrt bleibt also vorläufig nur übrig, dem sinnbefreiten Trend nachzueifern und alles möglichst elektrisch zu machen. Auch wenn wir noch nicht wissen, woher all die elektrische Energie kommen soll. Das ist egal, innerhalb der Staatsgrenzen muss es emissionsfrei sein. Also Schiffe, wie sie beispielsweise von NepTech angeboten werden, haben in Österreich eine große Zukunft. Oder vielleicht erfindet jemand einen schwimmenden Waggon und verlegt Schienen und Oberleitung in die Donau.

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