Spezielle Transporte, spezielle Richtlinien

Beim Transport von Gütern kommt es nicht nur darauf an, die richtigen Transportfahrzeuge und -wege zu wählen, sondern in Bezug auf die zu transportierenden Waren ist auch Knowhow gefragt. Wie können sperrige Güter und Gefahrgut sicher von A nach B transportiert werden? Welche gesetzlichen Bestimmungen gilt es zu beachten? 

Foto: ppixapay / Tscharlie

 

Ein Überblick:

 

Gefahrguttransporte

Gefahrguttransporte transportieren Güter, die zu einer Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt werden können. Sie unterliegen in Deutschland dem Gefahrgutbeförderungsgesetz. Es umfasst nicht nur die reine Beförderung, sondern auch das Verpacken und Verladen, die Übernahme und Abgabe der Güter sowie Zwischenstopps. Die Bestimmungen werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen. Die Verordnungen sind verkehrsspezifisch, einerseits für die Straße, die Eisenbahn und die Binnenschifffahrt, andererseits für die See. Für den Flugtransport gibt es keine spezielle Gefahrgutverordnung, hier gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes.

Internationale Übereinkommen für Gefahrguttransporte im Straßenverkehr wurden zwischen den 51 ADR-Mitgliedsstaaten geregelt. Ähnliche Abkommen existieren auch für den Schienenverkehr (RID), den Binnenschifftransport (ADN) sowie den Seeverkehr (IMDG-Code).

Die Bestimmungen des ADR ändern sich regelmäßig, man kann davon ausgehen, dass sie alle zwei Jahre angepasst werden. Das gilt auch für internationale Bestimmungen. Das Gefahrgutrecht ist komplex, insofern müssen Unternehmen, die mit Gefahrgütern zu tun haben, einen Mitarbeiter oder den Leiter des Unternehmens selbst als Gefahrgutbeauftragten bestellen. Auch Personen, die dem Unternehmen nicht angehören, können diese Aufgabe übernehmen. Hierfür werden spezielle Lehrgänge angeboten, die von der IHK zertifiziert werden.

 

Ladung bei LKW-Transport sichern

Auch wenn es sich nicht um Gefahrgut handelt: Waren oder Güter, die transportiert werden, müssen auf dem Transportfahrzeug gesichert werden. Für LKW, Transporter und auch PKW gelten in erster Linie die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung. Aber auch diverse Verwaltungsvorschriften, VDI-Richtlinien sowie DIN/EN-Normen können Anwendung finden. In § 22 der Straßenverkehrsordnung ist die Notwendigkeit der Transportsicherung klar formuliert, denn selbst einer Vollbremsung muss die Ladung standhalten können, das heißt, sie darf nicht verrutschen oder anderweitig bewegt werden können. Ein sicherer Halt ist also das A und O. Dazu werden je nach Ladung und Gewicht auch Hilfsmittel wie Paletten, Gurte oder Antirutschmatten verwendet. Damit die entsprechenden Richtlinien auch korrekt umgesetzt werden, kann man sich an ein paar grundsätzlichen Leitlinien orientieren:

  • Formschluss: Wenn die Ladung bündig und lückenlos verladen wird, kann sie nicht verrutschen. Eine weitere Sicherung ist nur dann notwendig, wenn Stirnwand und Bordwände des Fahrzeugs nicht stabil genug sind, was vom Aufbau und Typ des Fahrzeugs abhängig ist. Lediglich bei Freiräumen im Laderaum sollten zusätzliche Streben, Stangen, Schienen, Keile oder andere Hilfsmittel zur Sicherung hinzugezogen werden.
  • Kraftschluss: Bei nicht vollständiger Beladung der Ladefläche oder als zusätzliche Transportsicherung eignet sich das Niederzurren der Ladung. Durch Zurrgurte wird diese fest auf die Ladefläche gepresst, so dass ein Verrutschen nicht mehr möglich ist. Hier helfen Antirutschmatten oder rutschhemmende Böden. Eine Kombination von Formschluss und Kraftschluss sind insofern ideal für einen sicheren Transport.
  • Boden der Ladefläche sauber halten: Bei Verschmutzungen kann es passieren, dass die Ladung verrutscht. Deshalb sollte man die Ladefläche gegebenenfalls vor dem Transport reinigen.
  • Nicht überladen: Für jedes Fahrzeug gilt ein zulässiges Gesamtgewicht, das beachtet werden sollte. Zur besseren Vorausplanung ist es ratsam, das Gewicht der Ladung zu kennen und hierzu das Leergewicht des Fahrzeugs hinzuzurechnen. Diese Summe darf nicht größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
  • Lasten gleichmäßig verteilen: Hierbei unbedingt die zulässigen Achslasten des Transportfahrzeuges beachten. Eine gleichmäßige Verteilung der Last muss gegebenenfalls so gestaltet werden, dass durch Sperrbalken oder sonstige Hilfsmittel die Ladung gleichmäßig auf den Achsen verteilt wird.

 

Transporte mit dem PKW

Oft werden schwere oder sperrige Güter auch von Privatpersonen mit einem Transporter oder dem eigenen PKW mit Hilfe eines Anhängers beim Hersteller abgeholt, so zum Beispiel Materialien für den Hausbau wie z. B. Teile für die Dacheindeckung. Zwar verfügen viele Lieferanten über eigene Lieferfahrzeuge und weitere logistische Möglichkeiten, die eine fachgerechte Lieferung gewährleisten, jedoch werden kleinere Teile auch gerne vom Kunden selbst abgeholt, um Geld zu sparen. Gerade Trapezbleche oder Metalldachpfannen besitzen ein nicht unerhebliches Gewicht, wobei die Länge und Gesamtgröße auch nicht zu verachten sind.

Der umfangreiche und anspruchsvolle Herstellungsprozess zeigt die Herausforderung des Transports. Selbstabholer solcher Materialien sollten bedenken, dass diese meist nur von oben beladen werden können und daher Fahrzeuge ohne offene Ladefläche nicht dafür geeignet sind. Möglich sind daher in solchen Fällen nur Fahrzeuge mit offenem Anhänger. Die Länge des Anhängers sollte der Länge der Ware entsprechen, wobei ein maximaler Überstand von einem Meter möglich ist. Auch die Breite des Transportguts sollte mit der Ladefläche konform sein. Generell sind hier zur Transportsicherung Spann- und Zurrgurte unbedingt erforderlich. Das Beladen auf einem Dachgepäckträger eines PKW ist allerdings tabu, da der Transport aufgrund der Schwere und Größe nicht verkehrssicher wäre.

 

Sicherheit geht grundsätzlich vor

Egal, ob PKW-, LKW- oder Schwertransporte, die Sicherheit steht immer an erster Stelle. Das ist auch im Güterverkehr bei der Bahn so. Hier muss ein schwerbeladener Güterzug seine Geschwindigkeit sogar auf Schritttempo reduzieren, wenn auf der Strecke ein Bahnübergang nicht ordnungsgemäß abgesichert werden kann. Generell führt das steigende Verkehrsaufkommen auf der Schiene zu Engpässen beim Gütertransport. Insofern ist ein Verlagern vieler Transporte auf die Schiene in erster Linie ein logistisches Problem.

Für PKW, LKW und Busse hingegen werden Transporte immer sicherer, denn Warnsysteme, z. B. bei Übermüdung des Fahrers, werden künftig laut EU-Beschluss Pflicht. Eingesetzt werden können solche Systeme aber nicht nur auf der Straße, sondern auch bei der Bahn und der Luftfahrt. Weiter unterstützt werden kann die Sicherheit durch autonomes Fahren, wodurch nicht nur Unfälle verringert, sondern auch Logistikkosten gesenkt werden können. Es gibt bereits Konzepte für teilautonome LKW-Korridore, die zu mehr Sicherheit und geringeren Kosten führen würden. Auch Tesla-Chef Elon Musk wartet schon mit einem automatisierten Elektro-Truck auf. Man darf gespannt sein, welche Möglichkeiten sich in der Logistikbranche in Zukunft auftun werden.

Beitrag: Redaktion

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